Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und Lieferung

In den Verkaufs- und Lieferbedingungen von Boe-Therm A/S sind die wichtigsten Bedingungen für Bestellungen, Preisgestaltung, Lieferung und Zahlung aufgeführt. Sie regeln auch die Verantwortlichkeiten im Falle von Verzögerungen oder Problemen.

1 ANWENDUNG

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abbedungen werden.

2 BERATUNG UND ANGEBOTE

2.1 BOE-THERM berät den Käufer nur im Rahmen seines eigenen Erfahrungsbereichs und nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Beratung, behält sich aber vor, dass spätere Erfahrungen zu anderen Lösungen führen können.

2.2 Die Beratung basiert ausschließlich auf den Informationen, die uns der Käufer zur Verfügung stellt.
2.3 Angebote sind 90 Tage ab dem Angebotsdatum gültig, vorbehaltlich Zwischenverkäufen.
2.4 Bei Bestellungen nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich BOE-THERM das Recht vor, das Angebot zu stornieren oder zu ändern.
2.5 Niemand, auch nicht Händler, ist berechtigt, Ergänzungen oder Änderungen am Angebot von BOE-THERM vorzunehmen. BOE-THERM übernimmt hierfür keine Verantwortung.

3 ORDNUNG

3.1 Ein endgültiger Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Annahme durch BOE-THERM in Form einer Auftragsbestätigung zustande.
3.2 Stimmt die Auftragsbestätigung von BOE-THERM nicht mit der Bestellung des Käufers überein, hat der Käufer unverzüglich zu inserieren. Ansonsten ist der Käufer an den Inhalt der Auftragsbestätigung gebunden.
3.3 Niemand, auch nicht Händler, ist berechtigt, Ergänzungen oder Änderungen an der Auftragsbestätigung von BOE-THERM vorzunehmen. BOE-THERM übernimmt hierfür keine Haftung.

4 RATEN

4.1 Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen sind Tagespreise ohne Mehrwertsteuer, Steuern und Versandkosten. BOE-THERM behält sich das Recht vor, die Preise im Falle wesentlicher Änderungen der Produktionskosten, Löhne, Rohstoffe, Zulieferungen, Wechselkurse, Rabattsätze und bei Ereignissen, die unter den Punkt fallen, zu ändern. 11.

5 LIEFERFRIST

5.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern zu diesem Zeitpunkt alle technischen Details und Formalitäten zur Auftragserfüllung vorliegen. Andernfalls wird die Lieferzeit von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem alle Fragen geklärt sind.
5.2 Ist die Lieferung 90 Tage nach dem Liefertermin noch nicht erfolgt, so ist der Käufer berechtigt, für den Teil der Lieferung, der vertragsgemäß nicht genutzt werden konnte, schriftlich gegenüber BOE-THERM vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Nimmt der Käufer die fertige Lieferung oder Teile davon nicht am vereinbarten Tag ab, so ist der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist, dennoch zur Zahlung verpflichtet, als ob die Lieferung erfolgt wäre. Darüber hinaus kann BOE-THERM vom Vertrag zurücktreten und vom Käufer den Ersatz des Schadens verlangen, den BOE-THERM dem Käufer zugefügt hat.
5.4 Beruht die Verzögerung der Lieferung auf einem in Ziff. 11 genannten Ereignis oder auf ein Handeln oder Unterlassen des Käufers zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

6 LIEFERBEDINGUNGEN

6.1 BOE-THERM liefert ab Werk in Dänemark. Siehe auch Incoterms 2010 EXW.

7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Die Zahlung hat gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Das Standardzahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
7.2 Für Bestellungen unter DKK 500,- wird eine Bearbeitungsgebühr von DKK 150,- berechnet.
7.3 BOE-THERM behält sich das Recht vor, vor der Lieferung eine Zahlungsgarantie zu verlangen.
7.4 BOE-THERM behält sich das Recht vor, die Ware bis zur Zahlung zu besitzen. Hält der Käufer seine Zahlungsbedingungen nicht ein, hat BOE-THERM das Recht, die Ware zurückzugeben.
7.5 Aus Ziffer 6 ergibt sich. 6 ergibt sich, dass alle Kosten für den Transport von Produkten, Dienstleistungen, wie Fracht, Versicherung, etc. vom Käufer zu tragen sind. Leistet BOE-THERM hierfür eine Zahlung, so wird der Betrag mit der Rechnung verrechnet.
7.6 Leistet der Käufer die Zahlung nicht rechtzeitig, so ist BOE-THERM berechtigt, 2% Zinsen pro angefangenen Monat nach Fälligkeit zu berechnen.
7.7 Hat der Käufer den fälligen Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt nicht bezahlt, ist BOE-THERM berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung ganz oder teilweise zurückzuhalten. BOE-THERM ist berechtigt, die Zahlungsbedingungen für zukünftige Lieferungen ohne Vorankündigung zu ändern.

8 GARANTIE UND STÖRUNGEN

8.1 BOE-THERM übernimmt für alle von BOE-THERM hergestellten Produkte eine Garantie für Arbeits- und Materialfehler, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, für 12 Monate ab dem Datum des Erhalts. Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, dass das Produkt ordnungsgemäß nach den Installationsanweisungen von BOE-THERM und den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert wurde.
8.2 F�r Fremdfabrikate, die zum Lieferumfang gehören und BOE-THERM-Produkte, z.B. Pumpen und Heizelemente, wird die gleiche Garantie von BOE-THERM von einem Unterlieferanten geleistet.
8.3 Werden während der Gewährleistungsfrist Material- oder Verarbeitungsfehler an einem Teil unserer Produkte festgestellt, so übernimmt BOE-THERM kostenlos und schnellstmöglich in unserer eigenen Werkstatt und innerhalb der normalen Arbeitszeit die Reparatur und Erneuerung. Der Versand zu und von BOE-THERM ist nicht inbegriffen.
8.5 Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Unversehrtheit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
8.6 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Rüge unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt.
8.7 BOE-THERM haftet nicht für Betriebsausfälle, Zeitverluste, entgangenen Gewinn oder ähnliche indirekte Schäden.

9 RÜCKGABE VON NEUEN UND UNBENUTZTEN PRODUKTEN

9.1 Rücksendungen von Waren können nur nach vorheriger Zustimmung von BOE-THERM erfolgen. Die Ware wird in unbeschädigter Originalverpackung zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Bei Standardprodukten wird ein Rücknahmeabzug von mindestens 25% des Nettokaufpreises erwartet. Spezialprodukte und Waren mit einem Wert von weniger als 1000 DKK netto pro Stück werden nicht zurückgenommen. Drei Monate nach dem ursprünglichen Lieferdatum kann der Artikel nicht mehr zurückgegeben werden.
9.2 Soll ein Artikel als Online-Sendung (BOE-THERM zahlt) zurückgeschickt werden, so kann dies nur nach vorheriger Absprache mit BOE-THERM erfolgen.

10 PRODUKTVERANTWORTUNG

10.1 BOE-THERM ist vom Käufer insoweit schadlos zu halten, als der Verkäufer gegenüber Dritten für solche Schäden haftet, die BOE-THERM nach Ziffer 10.2. und 10.3. nicht zu vertreten hat.
10.2 BOE-THERM haftet nicht für Schäden an Sachen oder beweglichen Sachen, die entstehen, während sich die Produkte im Besitz des Käufers befinden. BOE-THERM haftet auch nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, in denen sie enthalten sind.
10.3 BOE-THERM haftet in keinem Fall für Betriebsschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige finanzielle Folgeschäden. Wird eine der Parteien aufgrund dieses Absatzes von einem Dritten auf Haftung in Anspruch genommen, so hat diese Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen.

11 HAFTUNG

11.1 BOE-THERM ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen, wenn BOE-THERM die Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist durch Krieg, Streik, Aussperrung, politische Umstände oder sonstige höhere Gewalt, die BOE-THERM nicht zu vertreten hat, unmöglich wird. Gleiches gilt für Lieferverzögerungen oder Liefermängel von Unterlieferanten. BOE-THERM übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung gegenüber dem Käufer.

12 ZEICHNUNGEN UND BESCHREIBUNGEN

12.1 Alle in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Preis-, technischen und sonstigen Angaben sind annähernd und nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
12.2 Alle eingereichten Zeichnungen und Beschreibungen bleiben Eigentum von BOE-THERM und dürfen ohne Genehmigung nicht kopiert, vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder sonst bekannt gemacht werden. Die Eigentumsrechte an Zeichnungen und Beschreibungen, die erforderlich sind, um den Käufer in die Lage zu versetzen, die Lieferung aufzustellen, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben und zu warten, gehen auf den Käufer über. BOETERM kann jedoch verlangen, dass sie vertraulich behandelt werden.

13 PRÜFUNG

13.1 Alle BOE-THERM-Produkte werden vor dem Versand im Werk geprüft und getestet. Auf Wunsch wird ein Prüfzertifikat zur Verfügung gestellt, das als Nachweis dafür anzusehen ist, dass die Produkte gemäß den BOE-THERM-Spezifikationen hergestellt wurden.

14 STREITENTSCHEIDUNGEN - SCHIEDSVERFAHREN

14.1 Streitigkeiten, die sich aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen und deren Auslegung ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren und gemäß den dänischen Rechtsvorschriften, einschließlich der üblichen und handelsüblichen Praktiken, entschieden.

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